Kosten

Notare berechnen Gebühren und Auslagen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Gebühren sind vom Gesetzgeber vorgegeben und damit nicht verhandelbar.

In Bayern prüft zudem die Notarkasse AdöR, München, die korrekte Gebührenerhebung. An diese Kostenrevision ist der Notar gebunden.

Die Höhe der Gebühren richtet sich stets nach dem Wert des zu beurkundenden oder zu beglaubigenden Geschäfts. Einen Notar kann sich somit jedermann leisten. Wer wenig hat, der bezahlt auch wenig.

Die tatsächlichen Kosten werden zudem häufig überschätzt:
So Liegen die notariellen Gebühren für ein Testament bei einem Vermögen von € 200.000,- nur € 435,- bei einer eine Vorsorgevollmacht nur € 192,-. Ein Grundstückskaufvertrag mit einem Kaufpreis von € 200.000,- kommt auf etwa € 1.300,-. Alle vorgenannten Angaben verstehen sich dabei zzgl. ges. Umsatzsteuer und Auslagen.

Für die Besprechung und Beratung Ihres Anliegens fallen keine extra Kosten an. Auch der Vollzug der Urkunde im Grundbuch, die Abwicklung mit allen Behörden, Gläubigern, etc., ist in den vorgenannten Kosten enthalten.

Ein notarielles Testament erspart weiterhin den häufig erforderlichen Erbschein, der in etwa genauso teuer oder vielfach sogar teurer ist. Wer ein Testament (oder einen Erbvertrag) beim Notar errichtet spart damit sogar langfristig Geld.