Unternehmen

Für die Gründung von Kapitalgesellschaften schreibt der Gesetzgeber die Einschaltung des Notars vor, für die Anmeldung von Personenhandelsgesellschaften zum Handelsregister benötigen Sie ihn ebenfalls.

Vor der Gründung einer Gesellschaft sollten Sie aber erst einmal gut überlegen, welche Rechtsform für Sie überhaupt die richtige ist. Ihr Notar berät Sie gerne und erläutert Ihnen Vor- und Nachteile einzelner Rechtsformen. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt er eine individuell passende Lösung.

Auch bezüglich (Um-)Strukturierungsmaßnahmen bei Unternehmen berät Sie Ihr Notar gerne in enger Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Sei es die Verschmelzung zweier GmbH oder die Ausgliederung eines Tochterunternehmens. Eine Gestaltung nach dem Umwandlungsgesetz mit notarieller Beurkundung ermöglicht die Übernahme von Buchwerten und den automatischen Übergang von Rechten und Pflichten.

Schließlich ist es nie zur früh, sie über die Zukunft Gedanken zu machen:

Die Fortführung des Familienunternehmens, die Planung und Durchführung der Übergabe, die Abgabe und die Aufnahme von Verantwortung ist für Senior und Junior ein schwieriges Unterfangen. In rechtlicher (und manchmal auch psychologischer) Hinsicht haben Sie mit Ihrem Notar diesbezüglich einen kompetenten Ansprechpartner.