Vorsorge

Vorsorge für das Alter ist ein Thema, das uns alle angeht!

Ob durch Krankheit oder Unfall – jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr für sich selbst entscheiden zu können.

Entgegen weit verbreiteter Meinung sind Ehegatten oder Kinder nicht automatisch befugt, für einander bzw. die Eltern Entscheidungen zu treffen, seien sie medizinischer oder finanzieller Natur. Vielmehr ist hierfür in aller Regel die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht oder eine notarielle Vorsorgevollmacht erforderlich.

Ihr Notar berät Sie über die Voraussetzungen und Wirkungen einer Vorsorgevollmacht. Auf Wunsch beurkundet er auch eine Patientenverfügung, also eine Erklärung über lebensverlängernde Maßnahmen bzw. Organspende.