Immobilienrecht

Beurkundungen rund um das Thema Immobilien sind eines der Hauptaufgabengebiete Ihres Notars. Bei Kauf oder Veräußerung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts sind Sie bei Ihrem Notar in guten Händen! Ohne notarielle Beurkundung sind diese Verträge in aller Regel unwirksam und nichtig. Dies gilt auch für Vorverträge oder Vorkaufsrechte.

Ihr Notar entwirft für Sie sichere und gerechte Urkunden. Potenzielle Risiken in der von Ihnen gewünschten Gestaltung zeigt er auf und erläutert Alternativen und mögliche Sicherheiten. Soweit erforderlich verwahrt Ihr Notar auch treuhänderisch den Kaufpreis auf einem Anderkonto.

Auch bei Immobilienschenkungen und der Nachfolgeplanung berät Sie Ihr Notar umfassend und kompetent. Sozialrechtliche und steuerliche Fragestellungen erörtert Ihr Notar mit Ihnen und arbeitet gegebenenfalls bei Spezialproblemen etwa mit Ihrem Steuerberater eng zusammen.

Im Rahmen von Finanzierungen übernimmt Ihr Notar schließlich die Beurkundung und Eintragung von Grundschulden und Hypotheken.