Beglaubigen

Neben der Beurkundung von Verträgen ist die Beglaubigung von Abschriften oder Unterschriften eine weitere wichtige Funktion Ihres Notars.

Die öffentliche Beglaubigung ist etwa erforderlich für alle Anmeldungen zum Grundbuch und zum Handelsregister, damit der öffentliche Glaube (also die Vermutung der Richtigkeit) dieser Register gewahrt bleibt.

Bei der Beglaubigung ist neben der Identitätsprüfung heute die Beratung durch Ihren Notar ein wesentlicher Faktor notarieller Amtstätigkeit geworden. So gibt es kaum Fälle, in denen der Notar ausschließlich eine Unterschrift auf einem mitgebrachten Dokument beglaubigt, vielmehr entwirft Ihr Notar auch hier in aller Regel die entsprechenden Erklärungen und erläutert Ihnen den Inhalt und die Rechtsfolgen.

Für die Kommunikation mit Handelsregister und Grundbuchamt setzen Notare auf modernste Kommunikationsmittel. Ohne Zeitverzögerung werden die vom Notar vorgegebenen, strukturierten Daten online an das Register übersendet, so dass der zuständige Richter oder Rechtspfleger die Eintragung nur noch mit einem Mausklick bestätigen muss.