Erbrecht

Das Erbrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt der notariellen Amtstätigkeit. Die Beratung von Erblassern und die Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen ist bei Ihrem Notar in guten Händen. Denn Erbrecht ist kompliziert und schwierig! Häufig sind von Laien entworfene Testamente unwirksam oder führen zu ungewollten Ergebnissen. Wer weiß schon was der Unterschied zwischen Vererben und Vermachen oder zwischen Auflage und Vermächtnis ist? Ihr Notar ist Spezialist in dieser Materie!

Gegenüber einem handgeschriebenen Testament hat das notarielle Testament noch weitere Vorteile:

So spart das notarielle Testament als öffentliche Urkunde in aller Regel den später erforderlichen Erbschein. Die Kosten sind dabei vergleichbar. Sie bekommen das notarielle Testament damit zum gleichen Preis wie einen Erbschein und die Erstellung und Beratung durch einen Fachmann obendrein.

Neben der Beratung und Gestaltung bei Verfügungen von Todes wegen ist Ihr Notar auch der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder um die Beantragung eines Erbscheines geht.