Beraten

Ob mit Brief und Siegel oder mit elektronischer Signatur und Chipkarte: Ihr Notar ist unabhängiger Berater und Betreuer in Rechtsangelegenheiten. Anders als der Rechtsanwalt oder Steuerberater ist er aber kein rein privater Dienstleister, sondern hat ein öffentliches Amt inne, das ihm vom Staat verliehen wird. Dies garantiert neben höchster fachlicher Qualifikation auch eine echte Unabhängigkeit von Banken, Versicherungen und Unternehmen sowie die erforderliche Integrität, um für Sie Rechtsgeschäfte von hoher Tragweite abzuwickeln.

Bei der Beratung ist Ihr Notar dabei immer neutral und agiert nicht einseitig zum Vorteil einer Partei.

Die vielfach auftauchende Vorstellung, diese Neutralität hindere den Notar daran zu beraten und zu gestalten, ist aber falsch!

Ihr Notar ist vielmehr von Gesetzeswegen (§ 17 BeurkG) verpflichtet, den Sachverhalt mit den Beteiligten zu klären und eine optimale Lösung zu suchen, die im Interesse aller liegt.

Urkunden gestaltet Ihr Notar so, dass die Interessen aller Beteiligten möglichst gewahrt und ungesicherte (Vor-)Leistungen einer Partei vermieden werden. Dem Schutz von schwäche-ren oder geschäftsunerfahrenen Beteiligten sowie von Verbrauchern ist Ihr Notar besonders verpflichtet. Wissens- oder Erfahrungsunterschiede zwischen den Beteiligten gleicht er sogar aktiv aus, indem er belehrt oder Hinweise gibt.

Lediglich eine einseitige Beratung zum Vorteil einer Partei, wie sie regelmäßig Anwälte erbringen, ist jedem Notar untersagt.